Katastrophenschutzübungen nach der KatS-LVO: Übungsarten, Fristen und Förderung
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz bestimmte Katastrophenschutzübungen mindestens alle zwei Jahre durchführen. Grundlage ist § 7 der Katastrophenschutzverordnung (KatS-LVO) vom 4. September 2025. Ab 2027 kommt die Vollübung hinzu.
Fünf Übungsarten im Überblick
| Nr. | Übungsart | Worum es geht | Pflicht ab |
|---|---|---|---|
| 1 | Lagebeurteilung und Entscheidungsfindung | Lage beurteilen und entscheiden, auch anhand der Alarm- und Einsatzpläne | 01.01.2026 |
| 2 | Alarmierung | Alarmierungspläne, Alarmierungswege und Einsatzbereitschaft überprüfen | 01.01.2026 |
| 3 | Marschübung | Geordnete Verlegung von Einheiten größer als ein Zug oder mit mehr als vier Einsatzfahrzeugen | 01.01.2026 |
| 4 | Stabsrahmenübung | Zusammenwirken der Einsatzleitung, der operativ-taktischen und der administrativ-organisatorischen Komponente an einem angenommenen Schadensereignis | 01.01.2026 |
| 5 | Vollübung | Je Rettungsdienstbereich unter wechselnder Federführung; Erprobung der Alarm- und Einsatzpläne und des Zusammenwirkens aller Akteure | 01.01.2027 |
Alle fünf Übungsarten sind im Abstand von höchstens zwei Jahren durchzuführen und dürfen kombiniert werden (§ 7 Abs. 1 und 2).
Wer teilnimmt
Verpflichtet sind Landkreise und kreisfreie Städte. Sie können die Teilnahme von Hilfsorganisationen anordnen; Landkreise außerdem die von Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und großen kreisangehörigen Städten (§ 7 Abs. 2). Termine und Szenarien werden dem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz vorab mitgeteilt, das Beobachter entsenden kann.
Förderung durch das Land
Das Land gleicht den Mehraufwand pauschal aus (§ 10 KatS-LVO): 1.000 Euro je Übung der Arten 1 bis 4 und 50.000 Euro je Vollübung, gezahlt an den federführenden Aufgabenträger. Insgesamt stehen 144.000 Euro für 2026 und 350.000 Euro für 2027 bereit.
Echte Einsätze zählen mit
Reale Einsätze können auf Antrag auf die Übungspflicht angerechnet werden (§ 7 Abs. 6).
Eine Stabsrahmenübung gut vorbereiten
Eine Stabsrahmenübung lohnt sich, wenn vorher feststeht, was geübt werden soll: etwa die Informationsweitergabe, das Lagebild oder die Zusammenarbeit zwischen Einsatzleitung und Verwaltungsstab. Ausführliche Hinweise finden Sie im Beitrag zur Vorbereitung einer Stabsübung.
Quellen
Dieser Beitrag fasst die Rechtslage zusammen und ist keine Rechtsberatung.