Hinweise zur Fortbildungsplanung
Beiträge zur Organisation von Inhouse-Schulungen, zur Vorbereitung von Stabsübungen und zur Auswahl von Fortbildungen. Mit Checklisten für Ihre interne Abstimmung.
Übersicht
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Verwaltungsstab nach dem neuen LBKG Rheinland-Pfalz
Mit dem neu gefassten Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) vom 17. Juni 2025 hat Rheinland-Pfalz die Strukturen im Katastrophenschutz neu geordnet. Für Landkreise und kreisfreie Städte heißt das: Sie müssen nicht nur Einheiten bereithalten, sondern auch eigene Führungsstrukturen bilden, das Personal dafür ausbilden und regelmäßig üben.
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Katastrophenschutzübungen nach der KatS-LVO: Übungsarten, Fristen und Förderung
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz bestimmte Katastrophenschutzübungen mindestens alle zwei Jahre durchführen. Grundlage ist § 7 der Katastrophenschutzverordnung (KatS-LVO) vom 4. September 2025. Ab 2027 kommt die Vollübung hinzu.
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Inhouse-Schulung organisieren
Für eine Schulungsanfrage brauchen Sie noch kein fertiges Konzept. Die folgenden Angaben helfen, Inhalt und Aufwand einzugrenzen.
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Eine Stabsübung vorbereiten
Vor der Planung eines Übungsszenarios müssen die Ziele feststehen. Diese Übersicht behandelt die organisatorische Vorbereitung und Auswertung.
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Führungskurse auswählen
Mitarbeitergespräche, Aufgabenverteilung und Einsatzkommunikation stellen unterschiedliche Anforderungen. So grenzen Sie den Fortbildungsbedarf Ihrer Führungskräfte ein.
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Gewaltprävention in der Pflege: Schulung auswählen
Ein Grundlagenmodul, ein Kommunikationstraining und ein praktisches Training haben unterschiedliche Inhalte. Für die Auswahl sollten Sie Lernziel, Umfang und Zielgruppe vergleichen.