Inhouse-Schulungen für Organisationen
Wenn Sie mehrere Mitarbeitende gemeinsam fortbilden möchten, können Sie eine Schulung für Ihre Organisation anfragen. Inhalte, Umfang, Format und Ort stimmen wir mit Ihnen ab.
Wann ist eine Inhouse-Anfrage sinnvoll?
Eine gemeinsame Schulung kommt beispielsweise infrage, wenn mehrere Personen eine neue Funktion übernehmen, ein Stab seine Zusammenarbeit üben soll oder eine Einrichtung Fortbildungsbedarf in einem bestimmten Arbeitsbereich hat.
Entscheidend ist, ob die Teilnehmenden ähnliche Aufgaben und Lernziele haben. Bei sehr unterschiedlichen Vorkenntnissen klären wir, ob ein gemeinsamer Kurs oder eine Aufteilung der Gruppe sinnvoller ist.
Was gehört in die Anfrage?
- Thema oder gewünschter Kurs
- Organisation, Arbeitsbereich und Funktionen der Teilnehmenden
- Ungefähre Gruppengröße und vorhandene Kenntnisse
- Wunschzeitraum, mögliche Zeitfenster und Durchführungsort
- Benötigter Abschluss oder Nachweis, falls vorgegeben
Wie geht es nach der Anfrage weiter?
Wir besprechen die Aufgaben Ihrer Gruppe und die gewünschten Inhalte. Danach werden Dauer, Format, Ort und organisatorische Anforderungen für das Angebot geklärt.
Vor einer Beauftragung sollten Preisgrundlage, enthaltene Leistungen, benötigte Ausstattung und die vereinbarten Termine feststehen. Die Anfrage selbst ist noch keine Buchung.
Beispiel für eine erste Anfrage
„Wir möchten zwölf neue Stabsmitglieder schulen. Die Gruppe kennt die eigene Organisation, hat aber wenig Erfahrung mit Stabsarbeit. Gewünscht sind eine Einführung in die Funktionen und eine gemeinsame Bearbeitung eines Fallbeispiels. Als Zeitraum kommt das kommende Quartal infrage; ein Besprechungsraum ist vorhanden.“
Das ist ein fiktives Planungsbeispiel. Sie müssen Ihre Anfrage nicht bereits als fertiges Schulungskonzept ausarbeiten.
Welche Themen können Sie anfragen?
Zu unserem Kursangebot gehören Führung, Stabsarbeit, psychosoziale Unterstützung, Gewaltprävention, Gefahrenabwehr, Recht und Sicherheit. Nutzen Sie die Themenübersicht, um die Inhalte zunächst einzugrenzen.