BOS AcademyRecht & Verwaltung

Einführung in das Verwaltungshandeln

Viele Maßnahmen in Gefahrenabwehr, Sicherheit und kommunalem Vollzug sind zugleich Verwaltungshandeln. Wer Entscheidungen trifft oder vorbereitet, muss Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Verhältnismäßigkeit zusammendenken. Der Kurs vermittelt die notwendige Verwaltungslogik verständlich und praxisnah.

Kursmotiv zum BOS-Academy-Kurs „Einführung in das Verwaltungshandeln“.

Kursüberblick

Darum geht es

Viele Maßnahmen in Gefahrenabwehr, Sicherheit und kommunalem Vollzug sind zugleich Verwaltungshandeln. Wer Entscheidungen trifft oder vorbereitet, muss Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Verhältnismäßigkeit zusammendenken. Der Kurs vermittelt die notwendige Verwaltungslogik verständlich und praxisnah.

Ausführliche Kursbeschreibung

Zuständigkeit prüfen. Entscheidungen begründen. Verfahren sicher gestalten.

Viele Maßnahmen in Gefahrenabwehr, Sicherheit und kommunalem Vollzug sind zugleich Verwaltungshandeln. Wer Entscheidungen trifft oder vorbereitet, muss Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Verhältnismäßigkeit zusammendenken. Der Kurs vermittelt die notwendige Verwaltungslogik verständlich und praxisnah.

Verwaltungsrecht für die praktische Arbeit

Die Teilnehmenden erhalten einen Einstieg in Gesetzesbindung, Zuständigkeit, Ermessen, unbestimmte Rechtsbegriffe und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Besprochen werden Anhörung, Verwaltungsakt, Bekanntgabe, Begründung, Dokumentation, Rechtsbehelf und ausgewählte Formen des sofortigen Handelns. Fallbeispiele aus Ordnungsamt, Gefahrenabwehr und Sicherheitsverwaltung zeigen, wie Sachverhalte ermittelt, Entscheidungen aufgebaut und Maßnahmen adressatengerecht kommuniziert werden. Der Kurs ersetzt keine juristische Spezialausbildung, schafft aber ein belastbares Grundverständnis für rechtssicheres und nachvollziehbares Verwaltungshandeln.

Lernziele

  • Rechtsgrundlagen prüfen: Zuständigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen, Ermessen und Verhältnismäßigkeit strukturiert untersuchen.
  • Verfahren gestalten: Anhörung, Begründung, Bekanntgabe und Dokumentation in den Arbeitsablauf einordnen.
  • Entscheidungen vermitteln: Maßnahmen verständlich erklären und nachvollziehbar gegenüber Betroffenen und Partnern vertreten.